Vorzeitige Zulassung zur Gesellen- oder Abschlussprüfung
Auszubildende können auf Antrag vorzeitig zur Gesellen- oder zur Abschlussprüfung zugelassen werden, wenn Ihnen der Ausbildungsbetrieb und die Berufsschule überdurchschnittliche Leistungen bescheinigen.
Unterschied Verkürzung - vorzeitige Zulassung
Der Unterschied ist folgender: Eine Verkürzung wirkt sich unmittelbar auf das Ausbildungsverhältnis aus. Der Ausbildungsvertrag endet zu dem vereinbarten Datum. Insofern verpflichtet sich der Ausbildungsbetrieb, alle relevanten Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten in der verkürzten Zeit zu vermitteln.
Die vorzeitige Zulassung berührt das Ausbildungsverhältnis nicht unmittelbar. Die Zulassung wird aber erst dann möglich sein, wenn der für die Prüfung relevante Lernstoff im Wesentlichen vermittelt wurde. Dann wird die Prüfung um einen Termin vorgezogen. Ein Beispiel: Endet die Ausbildung im August, so wäre der reguläre Prüfungszeitraum Sommer. Werden Auszubildende vorzeitig zugelassen findet die Prüfung bereits im Winter statt. Die Berufsausbildung endet mit dem Bestehen der (vorzeitigen) Prüfung. Erst zu diesem Zeitpunkt wirkt sich die vorzeitige Zulassung auf das Ausbildungsverhältnis aus.
Kriterien
Der Ausbildungsbetrieb muss "gute" bis "sehr gute" praktische Leistungen bescheinigen. Der Notendurchschnitt in den prüfungsrelevanten Fächern der Berufsschule muss mindestens "gut" (besser als 2,5) betragen. Die entsprechenden Fächer/Prüfungsbereiche entnehmen Sie der Ausbildungsordnung.
Antragstellung
Der Antrag muss eine Stellungnahme des Ausbildenden sowie der Berufsschule über den aktuellen Leistungsstand enthalten. Fügen Sie auch das letzte Jahreszeugnis oder eine Notenbestätigung der Berufsschule bei. Reichen Sie den Antrag über die zuständige Innung bei der Handwerkskammer ein.
Wichtig ist, dass der Antrag rechtzeitig vor dem gewünschten Prüfungstermin gestellt wird. Die Zwischenprüfung bzw. der Teil 1 der Gesellen- oder der Abschlussprüfung müssen Sie zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits abgelegt haben.