Ausbilder, Azubi, Lehrling, Prüfungssituation, Ordner auf dem Tisch, Flipboard
Falk Heller, www.argum.com
Was Auszubildende wissen sollten

Bekanntgabe der Anmeldetermine für die Zulassung zur Gesellen- und Abschlussprüfung und PrüfungszeiträumePrüfungszeiträume und Prüfungstermine

Für die Gesellen- bzw. Abschlussprüfung gibt es zwei maßgebliche Prüfungszeiträume im Jahr. Die Sommerprüfung findet üblicherweise zwischen 1. Juni und 30. September, die Winterprüfung zwischen 1. November und 31. März des Folgejahres statt. Bitte beachten Sie die genannten Fristen.

Etwas anderes kann sich in einzelnen Berufen ergeben, wenn die eigentliche Prüfung nicht von der Handwerkskammer für München und Oberbayern durchgeführt wird oder überregional abgestimmte Prüfungstermine angesetzt sind.



Ausbildungsprüfung: Ihr direkter Kontakt

Welche Organisation ist für die einzelne Prüfung verantwortlich?

Michael Scholze

Sachgebietsleitung Gesellen-, Abschluss-, Umschulungsprüfungen

Telefon 089 5119-197

Fax 089 5119-323

michael.scholze--at--hwk-muenchen.de







Anmeldung zur Gesellen- bzw. Abschlussprüfung bei der Handwerkskammer für München und Oberbayern

Hinweise zur Anmeldung bei den Innungen siehe unten.

 

Zwischenprüfung bzw. Teil 1 der Gesellen-/Abschlussprüfung

Frühjahr 2025

 Anmeldeschluss ist am 30. Oktober 2024.

Herbst 2025

 Anmeldeschluss ist am 30. Juni 2025.



 
 

Gesellen-/Abschlussprüfung bzw. Teil 2 der Gesellen-/Abschlussprüfung


Winter 2024/2025

 Vorzeitig zuzulassende Auszubildende, Auszubildende mit Wunsch auf Verkürzung der Ausbildungszeit oder Personen, die eine Zulassung zur Externenprüfung beantragen möchten: Anmeldeschluss ist am 1. August 2024.

 Regulär zuzulassende Auszubildende: Anmeldeschluss ist am 15. August 2024.

 Zugelassen werden Auszubildende, deren Ausbildungszeit zwischen dem 1. Oktober und dem 31. März d. J. endet und die Zwischenprüfung/den Teil 1 bereits abgelegt haben.

Sommer 2025

 Vorzeitig zuzulassende Auszubildende, Auszubildende mit Wunsch auf Verkürzung der Ausbildungszeit oder Personen, die eine Zulassung zur Externenprüfung beantragen möchten: Anmeldeschluss ist am 1. Februar 2025.

 Regulär zuzulassende Auszubildende: Anmeldeschluss ist am 15. Februar 2025.

 Zugelassen werden Auszubildende, deren Ausbildungszeit zwischen dem 1. April und dem 30. September d. J. endet und die Zwischenprüfung/den Teil 1 bereits abgelegt haben.







Diese Regelung gilt für folgende Berufe

  • Baugeräteführer/in
  • Bauwerksabdichter/in
  • Bauzeichner/in
  • Brauer/in und Mälzer/in
  • Fachinformatiker/in
  • Fachkraft für Lagerlogistik
  • Fachkraft für Metalltechnik
  • Fachkraft für Rohr-, Kanal- und Industrieservice
  • Fachkraft für Speiseeis
  • Fachkraft für Veranstaltungstechnik
  • Fachlagerist/in
  • Industriekaufmann/frau
  • Informatikkaufmann/frau
  • IT-Systemelektroniker/in
  • IT-Systemkaufmann/frau
  • Kanalbauer/in (Stufe 1 und Stufe 2)
  • Kaufmann/frau für Büromanagement
  • Kaufmann/frau im Einzelhandel (Stufe 1 und 2)
  • Kaufmann/frau im Groß- und Außenhandel
  • Kunststoff- und Kautschuktechnologe/in
  • Maschinen- und Anlagenführer/in
  • Mediengestalter/in für Bild und Ton
  • Mediengestalter/in für Digital- und Printmedien
  • Medientechnologe/in Druck
  • Medientechnologe/in Druckverarbeitung
  • Medientechnologe/in Siebdruck
  • Naturwerksteinmechaniker/in
  • Produktionsmechaniker/in Textil
  • Rohrleitungsbauer/in (Stufe 1 und 2)
  • Spezialtiefbauer/in (Stufe 1 und Stufe 2)
  • Technische/r Produktdesigner/in
  • Technische/r Systemplaner/in
  • Tiefbaufacharbeiter/in (SP Kanalbau und Rohrleitungsbau)
  • Verfahrensmechaniker/in für Kunststoff- und Kautschuktechnik
  • Verkäufer/in
  • Zerspanungsmechaniker/in




Prüfungstermine



Anmeldung zur Gesellen- und Abschlussprüfung bei den Innungen

Anmeldeschluss

Der Anmeldeschluss bei den einzelnen Innungen kann von den oben genannten Terminen abweichen.

Prüfungstermine

Die jeweiligen Prüfungstage werden von den einzelnen für die Prüfungsabnahme zuständigen Innungen festgelegt.