Services HandwerksrolleSie benötigen eine neue Handwerkskarte oder Gewerbekarte?
Ist Ihre Handwerkskarte verloren gegangen, Ihre Geldbörse wurde gestohlen oder Sie benötigen mehrere Karten? Sie können eine neue Handwerkskarte bzw. Gewerbekarte beantragen.
Auf die Schnelle
* Laut Gebührenordnung Stand: September 2023
Warum benötige ich eine Handwerkskarte oder Gewerbekarte?
Durch die Handwerkskarte weisen Sie nach, dass Sie in der Handwerksrolle, dem Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke oder handwerksähnlichen Gewerbe eingetragen sind.
Ob bei der Gewerbeanmeldung, Teilnahme an Ausschreibungen, Kontrollen durch die Kreisverwaltungsbehörde oder dem Hauptzollamt sowie der Kommunikation mit Kunden – in vielen Fällen wird die Vorlage der Handwerkskarte oder Gewerbekarte verlangt.
Gesetzlichen Voraussetzungen
Über die Eintragung in der Handwerksrolle hat die Handwerkskammer für München und Oberbayern ihren Mitgliedern eine Bescheinigung auszustellen. Dies ist die Handwerkskarte.
Sowohl die Ausstellung der Karte sowie darauf eingetragenen Daten sind der Handwerkskammer gesetzlich (§ 10 Absatz 2 HwO) vorgegeben.
Was gibt es zu beachten?
Bei Verlust, Diebstahl, Beschädigung, Unlesbarkeit oder ähnlichem können wir Ihnen eine neue Handwerkskarte ausstellen.
Sollten Sie die Handwerkskarte oder Gewerbekarte in mehrfacher Ausfertigung benötigen, können wir Ihnen die gewünschte Anzahl gerne ausstellen. Bitte beachten Sie, dass bei mehrfacher Ausstellung der Handwerkskarte bzw. Gewerbekarte eine Gebühr von 15 Euro pro Karte anfällt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Keine, lediglich eine Nachricht mit Ihren Betriebsdaten an uns:
- Betriebsnummer (7-stellig)
- Betriebsname
- Aktuelle Betriebsanschrift
- Begründung
Wie sieht der gesamte Prozess aus?
- Sie teilen uns den Verlust, Diebstahl, Beschädigung, Unlesbarkeit oder Ausstellung einer Zweitschrift mit.
- Ihre Handwerks- oder Gewerbekarte wird von uns schnellstmöglich an Sie versendet.