
Handwerk bringt Argumente im Bundestag vorWiedereinführung der Meisterpflicht kommt voran
13. Juni 2019 - Politisches Statement von Präsident Peteranderl
„Die Meisterpflicht bringt viele Vorteile für die Betriebe, die Kunden und für Wirtschaft, Staat und Gesellschaft als Ganzes. Es ist deshalb zu begrüßen, dass es mit der Wiedereinführung einer soliden Qualifikationsanforderung in bestimmten Handwerksberufen jetzt endlich vorangeht“, sagte der Präsident der Handwerkskammer für München und Oberbayern Franz Xaver Peteranderl.
Der Meisterbrief steht für leistungsfähige Betriebe und für Erfolg am Markt. Er ist die Basis für hohe Qualität in der Arbeitsausführung und damit auch ein Gütesiegel für Verbraucher. Die Meisterqualifikation steht zudem dafür, dass wertvolle handwerkliche Kulturtechniken und kulturelle Leistungen gesichert werden und auch für zukünftige Generationen erhalten bleiben. Der Meisterbrief ist auch unverzichtbar für eine fundierte und moderne Berufsausbildung, die beste Zukunftschancen bietet.
Da Handwerk hat sich deshalb seit Jahren intensiv für die Wiedereinführung der Meisterpflicht in den Berufen eingesetzt, in denen bei der letzten Novelle der Handwerksordnung 2004 eine Qualifikationsanforderung abgeschafft wurde.
Hier hat das Handwerk gute Argument auf seiner Seite. Zwei aktuelle Gutachten - eines juristisch, eines ökonomisch - sprechen für die Wiedereinführung.
· Das juristische Gutachten zeigt klar auf, dass eine Ausweitung der Meisterpflicht für eine Reihe von Handwerken in Einklang mit dem bestehenden Recht, auch auf europäischer Ebene, erfolgen könnte. Rechtfertigende Gründe wären unter anderem der Verbraucherschutz, die Mittelstandsförderung, aber vor allem auch die Sicherung der Ausbildungsleistung und die Stärkung der beruflichen Bildung in kleinbetrieblichen Strukturen. Die Erhaltung des Meisterbriefes für die bisherigen Handwerke der Anlage A steht ebenfalls im Einklang mit dem Verfassungs- und dem Europarecht.
· Das ökonomische Gutachten weist darauf hin, dass ein Befähigungsnachweis wie der Meisterbrief zu Effizienzverbesserungen führt, eine Mindestqualität in der Ausführung sichert und dazu beiträgt, dass Betriebe langlebiger sind. Dies dient nicht zuletzt auch dem Verbraucherschutz.
Eine Koalitionsarbeitsgruppe „Meisterbrief“ des Bundestages hat im April ein Eckpunktepapier für eine Novellierung der Handwerksordnung vorgelegt. Hierin wird vorgegeben, dass hinsichtlich der Auswahl der Gewerke, in denen die Meisterpflicht wiedereingeführt werden soll, die Kriterien transparent darzustellen sind. Die Gefahrgeneigtheit soll eine entscheidende Rolle spielen. Bestehende Betriebe sollen Bestandsschutz haben. Zudem wurden bereits eine schriftliche Konsultation sowie eine Anhörung im Bundestag durchgeführt, bei denen die betroffenen Berufsgruppen des Handwerk ihre Argumente vorgebracht haben. Bis Sommer 2019 soll ein Gesetzentwurf zur Reform der Handwerksordnung erarbeitet werden, der im Herbst im Bundestag beraten und beschlossen werden und Anfang 2020 in Kraft treten soll.
Die Statements des Präsidenten erscheinen wöchentlich im InfoStream-Newsletter der Handwerkskammer.
zurück zur Kommentarübersicht
Infostream-Archiv
Infostream abonnieren
Ansprechpartner
Abteilungsleiter Wirtschaftspolitik, Statistik
Telefon 089 5119-117
Fax 089 5119-305