Vermittlung
Haben Sie Probleme mit einem Handwerksbetrieb, wie in unserem Audiobeitrag dargestellt? Gerade in Zeiten wie diesen kann Ihnen entsprechend dem folgenden Audiobeitrag - die Bereitschaft beider Seiten vorausgesetzt - unser Vermittlungsverfahren weiterhelfen.
Hören Sie dazu auch gern unseren Audiobeitrag mit vielen weiteren Informationen.
Wir möchten wegen der Vielzahl an Angeboten außergerichtlicher Streitbeilegung klarstellen, dass wir kein Schieds-, Mediations- oder Schlichtungsverfahren anbieten.
Zur Durchführung benötigen wir von Ihnen ein Schreiben, in dem Sie uns den Sachverhalt schildern. Am besten Sie machen gleichzeitig einen konstruktiven Vorschlag zur Lösung des Problems. Das ist für das weitere Verfahren sehr hilfreich. Eine Kopie dieses Schreibens wird von uns mit der Bitte um Stellungnahme an den Handwerksbetrieb weitergeleitet. Uns ist es jedoch nicht möglich, Druck auf den jeweiligen Handwerksbetrieb auszuüben, sofern dieser eine Vermittlung ablehnen sollte.
Rechtsauskünfte für Verbraucher - Dies ist Aufgabe der Verbraucherschutzverbände und Rechtsanwälte. Sie können sich beispielsweise an die jeweilige Verbraucherberatungsstelle in Ihrer Region wenden. Das Rechtsdienstleistungsgesetz erlaubt der Handwerkskammer für München und Oberbayern keine Rechtsberatung von Verbrauchern.