Rumänien: Meldepflichten für den internationalen Straßentransport
Einführung des RO e-Transport Systems
Das rumänische Finanzministerium hat zur besseren Überwachung des Straßengüterverkehrs das RO e-Transport System eingeführt. Seit dem 15. Dezember 2023 gilt die Meldepflicht für alle internationalen Straßentransporte nach Rumänien, unabhängig von der Art der transportierten Waren.
Welche Transporte unterliegen der Meldepflicht?
Die Meldepflicht betrifft Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mindestens 2,5 Tonnen und einer beladenen Bruttomasse von mehr als 500 kg oder einem Wert von über 10.000 Lei (ca. 2.000 EUR). Beide Bedingungen müssen erfüllt sein, damit eine Anmeldepflicht besteht.
Unternehmen, die Waren nach oder aus Rumänien transportieren, müssen im RO e-Transport System eindeutige Transportcodes (UIT) generieren. Diese sind erforderlich für Importeure, Exporteure, Lieferanten und Dienstleister im grenzüberschreitenden Handel.
GPS-Überwachung ab 2025 verpflichtend
Ab dem 1. Januar 2025 gilt zusätzlich eine Pflicht zur GPS-Überwachung aller Transporte, die im RO e-Transport System gemeldet werden müssen. Unternehmen sind verpflichtet, ihre Fahrzeuge mit geeigneten Ortungsgeräten auszustatten, um Positionsdaten in Echtzeit an die rumänische Steuerbehörde ANAF zu übermitteln.
Registrierung und Generierung von UIT-Codes
Unternehmer müssen sich im Privaten Virtuellen Raum der ANAF registrieren, um einen UIT-Code für ihre Transporte zu generieren. Dies kann bis zu drei Tage vor Transportbeginn erfolgen, spätestens jedoch beim Grenzübertritt nach Rumänien.
Ausnahmen für Paketdienste
Paketsendungen mit einem Gewicht unter 31,5 kg sind von der Meldepflicht ausgenommen. Alle anderen Sendungen müssen den strengen Meldepflichten folgen, insbesondere bei einem Gewicht über 500 kg oder einem Wert von über 10.000 Lei.
Webinar zum Thema
Die AHK Rumänien bietet ein kostenloses Webinar zu diesem Thema an am 21. November 2024.
Quelle: AHK Rumänien