Franz Xaver Peteranderl
Franz Xaver Peteranderl

Bayerisches Handwerk zum HinweisgeberschutzgesetzPeteranderl: "Betriebsfrieden wird nachhaltig gefährdet"

29. Juli 2022

Der Bayerische Handwerkstag (BHT) unterstützt das Ziel, Rechtsverstöße in Unternehmen aufzudecken. Damit wird auch die Wettbewerbsfähigkeit all jener Betriebe geschützt, die sich rechtsverbindlich verhalten. Der im Bundeskabinett beschlossenen Entwurf für ein Hinweisgeberschutzgesetz in Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie geht jedoch über das hinaus, was für die angemessene Interessenwahrung eines Hinweisgebers unter Berücksichtigung der Belange von Unternehmen verhältnismäßig ist. Der BHT bemängelt vor allem die über die zwingenden Vorschriften der Richtlinie hinausgehenden Bestimmungen: „Die Regelungen bringen zusätzliche bürokratische Lasten für mittelständische Handwerksbetriebe. Darüber hinaus gerät der Betriebsfrieden nachhaltig in Gefahr, da die Möglichkeit zur vorrangigen innerbetrieblichen Klärung im Gesetzentwurf völlig außer Acht gelassen wird. Hier muss im Interesse unserer Unternehmen und von Hinweisgebern nachgebessert werden“, fordert BHT-Präsident Franz Xaver Peteranderl.

Das bayerische Handwerk ist aktuell von einem drohenden Gasnotstand, gestörten Lieferketten, der hohen Inflation und einem unsicheren Konsumklima betroffen. Die im Gesetzesvorhaben vorgesehene Regelung, nach der Unternehmen mit mindestens 50 Beschäftigten eine interne Meldestelle einrichten und betreiben müssen, betrifft in Bayern rund 2.500 Handwerksunternehmen. Peteranderl: „Mit Blick auf den zusätzlichen Verwaltungsaufwand wäre es angemessen, auch mittelgroße Unternehmen von dieser Pflicht auszunehmen.“ Positiv bewertet der BHT lediglich, dass es Unternehmen mit bis zu 249 Beschäftigten ermöglicht werden soll, gemeinschaftlich eine Meldestelle einzurichten. Bei dieser Größenordnung gilt die Verpflichtung, eine Meldestelle zu schaffen, zudem erst ab Dezember 2023.

Für das weitere Gesetzgebungsverfahren fordert das bayerische Handwerk, die Erfahrungen der Betriebe stärker zu berücksichtigen. „Im Handwerk herrscht im Regelfall ein Klima des Vertrauens zwischen Betriebsinhabern und Mitarbeitenden. Eine offene Kommunikation und die Möglichkeit, vermeintliche Missstände anzusprechen, ist gelebte Praxis. Dieses Vertrauensverhältnis darf nicht durch gut gemeinte, aber fehlgeleitete Regelungen belastet werden“, betont der BHT-Präsident.

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