Handwerk fast vollständig von Bürokratie befreitNeue EU-Tachographenverordnung in Kraft
27. August 2020 - Statement von Präsident Peteranderl
„Die neue EU-Tachographenverordnung bringt eine Reihe neuer Aufzeichnungs- und Dokumentationspflichten für den gewerblichen Verkehr. Dank unserer jahrelangen intensiven politischen Arbeit sind die Fahrten des Handwerks jedoch fast vollständig davon ausgenommen worden“, sagte der Präsident der Handwerkskammer für München und Oberbayern Franz Xaver Peteranderl.
Das langjährige Gesetzgebungsverfahren zum Tachographenrecht, in das sich das Handwerk immer wieder eingeschaltet hat, wurde auf EU-Ebene mit der Bestätigung durch Parlament und Rat im Juli 2020 abgeschlossen.
- Grundsätzlich ist das Handwerk besonders von der Entscheidung betroffen, dass die Tachographenpflicht ab 1. Juli 2026 auch auf Fahrzeuge mit 2,5 bis 3,5 Tonnen ausgeweitet wird.
- Das Handwerk konnte jedoch erreichen, dass nur grenzüberschreitende Fahrten betroffen sind, sodass der größte Teil der handwerklichen Fahrten von vorne herein befreit ist.
- Zudem werden Fahrten im Werkverkehr bis 3,5 Tonnen befreit.
- Weiterhin besteht die sogenannte Handwerkerausnahme bis 7,5 t, die einen Ausnahmeradius von 100 km um den Unternehmensstandort vorsieht.
- Dieser Ausnahmeradius gilt zukünftig auch für Bauunternehmer, die mit Fahrzeugen oder Fahrzeugkombinationen (hier auch über 7,5 t) Baumaschinen befördern.
- Alle Ausnahmeregelungen setzen voraus, dass das Lenken des Fahrzeugs für den Fahrer nicht die Haupttätigkeit darstellt.
Es ist bedauerlich, dass die ebenfalls vom Handwerk geforderte Ausweitung des Radius der Handwerkerausnahme von 100 auf 150 km sowie die Einführung einer speziellen Bauausnahme ohne Gewichtsbegrenzung bei 7,5 Tonnen trotz des positiven Votums des EU-Parlaments erst im letzten Moment am Widerstand der Mehrheit der EU-Mitgliedsstaaten scheiterte. Trotzdem konnte das Handwerk durch die intensive Arbeit der Handwerksorganisationen von einer erheblichen Bürokratiebelastung bewahrt werden.
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