Kosmetik
starush / Fotolia.com

Meisterprüfung auch im Kosmetik-Handwerk

Die Meisterprüfung ist Ihr Karrieresprungbrett im Handwerk. Ganz gleich, ob Sie den Meisterbrief für die Ausübung Ihres Handwerks, die Führung von Betrieb oder Mitarbeitern oder als Eintrittskarte für ein Hochschulstudium benötigen – die Meisterprüfung bringt Sie weiter.

Durch sie werden Sie zur Expertin/zum Experten und zwar nicht nur in Ihrem Gewerk, sondern auch in der Führung von Unternehmen und in der Ausbildung von Lehrlingen. Dabei ist die Meisterprüfung in beinahe allen handwerklichen Ausbildungsberufen von Augenoptik bis Zweiradmechanik möglich.

Ansprechpartner für die Meisterprüfung im Kosmetik-Handwerk oder für eine andere Meisterprüfung

Richard Zierer

Sachgebietsleiter Meisterprüfungen

Telefon 089 5119-260

Fax 089 5119-323

richard.zierer--at--hwk-muenchen.de

Dies gilt auch für das Kosmetik-Handwerk. Hier ist der Zugang auch für Personen möglich, die eine Ausbildung oder Lehre in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf erfolgreich absolviert haben. In diesem Fall ist zusätzlich eine mindestens einjährige Berufstätigkeit im Kosmetik-Gewerbe sinnvoll. Die Prüfung selbst kann im Bezirk der Handwerkskammer für München und Oberbayern zweimal im Jahr abgelegt werden – und zwar unabhängig vom Besuch eines Vorbereitungskurses, den wir jedoch sehr empfehlen, da er Sie optimal auf die Meisterprüfung vorbereitet.

Kosmetikin 04
Handwerkskammer Reutlingen



Sollten Sie sich für die Meisterprüfung im Kosmetik-Handwerk entscheiden, so müssen Sie vier Prüfungsteile absolvieren, die Sie zusammen genommen zu einer absoluten Fachfrau / einem absoluten Fachmann im Bereich der Kosmetik machen:

  • Im Prüfungsteil I beweisen Sie Ihre fachpraktischen Fähigkeiten. Vor dem Prüfungsausschuss absolvieren Sie ein Fachgespräch über Ihr Meisterprüfungsprojekt und eine Situationsaufgabe.
  • Im Prüfungsteil II zeigen Sie, dass Sie auch in der Fachtheorie eine echte Meisterin / ein echter Meister sind. Der erste Schwerpunkt sind hier „Kosmetische Dienstleistungen“, wobei Sie nachweisen, dass Sie in der Lage sind, Aufgaben unter Berücksichtigung wirtschaftlicher,
  • hygienischer und ökologischer Aspekte in einem Kosmetikinstitut zu bearbeiten und zwar insbesondere durch die Analyse und Bewertung berufsbezogener Sachverhalte.
  • Im weiteren Schwerpunkt „Management eines Kosmetikinstituts“ stellen Sie unter Beweis, dass Sie in der Lage sind, Auftragsabwicklungsprozesse sowie Aufgaben der Betriebsführung und Betriebsorganisation in einem Kosmetikinstitut wahrzunehmen und Maßnahmen kunden-, erfolgs- und qualitätsorientiert zu planen, ihre Durchführung zu kontrollieren und sie abzuschließen.
  • Im Prüfungsteil III demonstrieren Sie dem Prüfungsausschuss Ihre unternehmerischen Fähigkeiten im kaufmännischen und rechtlichen Sinne in den Bereichen „Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen beurteilen“, „Gründungs- und Übernahmeaktivitäten vorbereiten, durchführen und bewerten“ sowie „Unternehmensführungsstrategien entwickeln“.
  • Im Prüfungsteil IV zeigen Sie schließlich, dass Sie auch in der Ausbildung von Lehrlingen eine Spezialistin / ein Spezialist sind. Hierbei liegt der Fokus auf den Bereichen „Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen“, „Ausbildung vorbereiten und Einstellung von Auszubildenden durchführen“, „Ausbildung durchführen“ und „Ausbildung abschließen“.

Kosmetikerin 01
Handwerkskammer Reutlingen



Haben Sie alle vier Teile mit mindestens der Hälfte der zu erreichenden Punkte abgeschlossen, dürfen Sie ihn bald in den Händen halten: den Meisterbrief. Er steht zusammen mit Ihrem Meisterprüfungszeugnis wie kaum ein anderes Dokument in der beruflichen Bildung für Kompetenz und Qualität – und das nicht nur in Deutschland. Meisterinnen und Meister sind weltweit angesehene Spezialisten und sichern als Fachkräfte die Zukunft des Handwerks.