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LohnzusatzkostenHandwerk fordert Trendwende

24. Oktober 2024 Statement von Präsident Peteranderl

„Der Trend bei den Lohnzusatzkosten geht Richtung völliger Überlastung der Beitragszahler. Die Politik muss endlich ihr mehrmals gegebenes Versprechen einhalten und den Gesamtsozialversicherungsbeitrag wieder dauerhaft unter 40 Prozent senken. Dazu sind durchgreifende Reformen notwendig“, sagte der Präsident der Handwerkskammer für München und Oberbayern Franz Xaver Peteranderl.



Ungebremstes Anwachsen der Sozialversicherungsbeiträge

Die Politik lässt die Lohnzusatzkosten immer unkontrollierter und ungebremster anwachsen. Das ursprünglich gesetzte Ziel, die Summe der Sozialversicherungsbeiträge unter 40 Prozent zu halten, gerät immer mehr aus dem Blick. Bereits im nächsten Jahr bahnt sich ein Überschreiten von 42 Prozent an.

Die Krankenkassen kündigen Erhöhungen an. Das Rentenpaket der Bundesregierung wird einen weiteren Anstieg bewirken. Experten erwarten in der kommenden Legislaturperiode ein Niveau von über 44 Prozent. Bis 2035 wird sogar eine Bandbreite von 45,8 bis 51,2 Prozent für möglich gehalten. Den Beitragszahlern ist diese Entwicklung nicht mehr zuzumuten.



Hohe Sozialversicherungsbeitragssätze belasten Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Steigende Beitragssätze in den einzelnen Sozialversicherungszweigen verteuern die Arbeitskraft kontinuierlich und bedeuten für die Beschäftigten zugleich immer weniger Netto vom Brutto. Hohe Lohnzusatzkosten sind ein wesentlicher Belastungsfaktor für die personalintensiven Handwerksbetriebe, die deren Wettbewerbsfähigkeit zunehmend schwächen und Arbeitsplätze gefährden.



Gesamtsozialversicherungsbeitrag unter 40 Prozent senken

Das Handwerk fordert die Politik deshalb auf, die drängenden Probleme der Sozialversicherungen endlich wirksam anzugehen. Um den Gesamtsozialversicherungsbeitrag wieder dauerhaft auf unter 40 Prozent zu senken, sind durchgreifende Reformen erforderlich. Dabei müssen in allen Sozialversicherungszweigen die Folgen der demographischen Entwicklung endlich berücksichtigt werden.

Versicherungsfremde Leistungen sind umfassend aus Steuermitteln zu finanzieren. Zudem ist das Potenzial der Erwerbstätigen und damit Beitragszahler durch moderne Rahmenbedingungen, z.B. bei der Kinderbetreuung und der Förderung der Beschäftigung von Älteren, besser auszuschöpfen.



 

Robert Fleschütz

Abteilungsleiter Wirtschaftspolitik und Statistik

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