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Peteranderl: "Erleichterung für Handwerksunternehmen"EU-Parlament will Erweiterung der "Handwerkerausnahme" bei Tachographenpflicht

4. April 2019

Das Plenum des Europäischen Parlaments hat heute über die Vorschriften für Lenk- und Ruhezeiten im Straßenverkehr abgestimmt. Im Ergebnis soll die sogenannte „Handwerkerausnahme“ verbessert werden: Wenn der Europäische Rat den Plenumsbeschluss bestätigt, sind künftig Fahrten mit Fahrzeugen bis 7,5t, die in einem Radius von 150 Kilometern um den Betriebsstandort stattfinden, von den Aufzeichnungspflichten mit digitalen Tachographen ausgenommen. Bisher liegt der Radius bei 100 Kilometern. Auch Kleintransporter unter 3,5t müssen ihre Fahrten dann nicht digital aufzeichnen, ebenso wie Fahrzeuge des Baugewerbes bis 44t, die sich in einem Radius von 100 Kilometern um den Betriebsstandort bewegen.

„Die Ausweitung der ‚Handwerkerausnahme‘ wäre eine deutliche Erleichterung im betrieblichen Alltag. Sie verhindert, dass unsere Unternehmen an international operierenden Transport- und Logistikkonzernen gemessen werden, die ausschließlich mit dem Liefern von Waren beschäftigt sind“, betont Franz Xaver Peteranderl, Präsident des Bayerischen Handwerkstages (BHT). Der BHT-Präsident dankt den bayerischen Abgeordneten, die sich für eine handwerksfreundliche Lösung stark machen: „Das Wirtschaften im Europäischen Binnenmarkt gewinnt für immer mehr Handwerkerinnen und Handwerker in Bayern an Bedeutung. Hierbei gilt es, die Bürokratie auf ein Mindestmaß zu reduzieren. Die Entscheidung zur Tachographenpflicht ist ein guter Anfang.“

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