Ehrenurkunde für Arbeitsjubiläen

In der mittelständischen Wirtschaft ist die langjährige, engagierte Mitarbeit der Beschäftigten von herausragender Bedeutung. Die Ehrung von Arbeitsjubilaren ist deshalb auch ein besonderes Anliegen der Handwerkskammer. Für Arbeitnehmer in Handwerksbetrieben können vom Arbeitgeber deshalb bei ununterbrochener Betriebszugehörigkeit Ehrenurkunden beantragt werden.

Staffelung

  • 20 Jahre
  • 25 Jahre
  • 30 Jahre
  • 35 Jahre
  • 40 Jahre
  • 45 Jahre
  • 50 Jahre
  • 55 Jahre
  • 60 Jahre
 

Bettina Menhart

Sachbearbeiterin Innungsaufsicht

Telefon 089 5119-144

bettina.menhart--at--hwk-muenchen.de



 

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