Digitalisierung von Produkten, Dienstleistungen und ProzessenDigitalbonus Bayern
Die neue Richtlinie gilt seit dem 1. Juli 2024.
Betriebe, die schonmal nach den vorhergehenden Richtlinien gefördert wurden, sind erneut förderberechtigt.
Der 2016 ins Leben gerufene Digitalbonus unterstützt kleine Unternehmen, die ihre Produkte, Dienstleistungen und Prozesse digitalisieren oder ihre IT-Sicherheit verbessern wollen.
Die Handwerkskammer hat die Einführung des Programms angeregt und das Bayerische Wirtschaftsministerium bei der Entwicklung und Einführung des Digitalbonus Bayern unterstützt. Bis Mitte 2024 wurden mehr als 34.000 Anträge gestellt, davon etwa 27 Prozent aus dem Handwerk.
Mit seiner Variante "Standard" bezuschusst der Digitalbonus Investitionen zur Digitalisierung von Unternehmen. Die Variante "Plus" des Digitalbonus ist eine interessante Alternative zum Innovationsgutschein, wenn es sich um "digitale Innovationen" insbesondere durch den Einsatz von Robotik, Künstlicher Intelligenz, digitaler Zwillinge oder moderner Simulationstechniken handelt.
Antragsberechtigt für eine Zuwendung
Kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit weniger als 50 Mitarbeitern und maximal 10 Millionen Euro Jahresumsatz bzw. Jahresbilanzsumme sowie einer Betriebsstätte in Bayern, in der die Fördermaßnahme zum Einsatz kommt.
Zuwendungsfähige Kosten
Leistungen externer Anbieter für die beiden Förderbereiche:
- Digitalisierung: Entwicklung, Einführung oder Verbesserung von Produkten, Dienstleistungen und Prozessen sowie Migration und Portierung von IT-Systemen und IT-Anwendungen im Unternehmen, insbesondere durch den Einsatz von Robotik, Künstlicher Intelligenz, digitaler Zwillinge und moderner Simulationstechniken
- IT-Sicherheit: Einführungen oder Verbesserung der IT-Sicherheit
Die zuwendungsfähigen Kosten müssen für eine Förderung mindestens 4.000 Euro betragen.
Nicht zuwendungsfähig sind
- Standard-IKT-Hardware (bspw. Server, Computer, Mobil-/Telefone, Drucker)
- Standard-Webseiten, Standard-Webshops, Grafik und Designleistungen für Webseiten und Webshops
- Standard-Online-Marketingmaßnahmen (bspw. SEO)
- Standard-Software (bspw. Office 365, Windows 11)
- bereits gestartete Maßnahmen
- Geräte, Anlagen und Maschinen einschließlich zugehöriger Steuerungssoftware (Ausnahme: Roboter-Hardware)
- im Bewilligungszeitraum anfallende Lizenzkosten und Systemservicegebühren, die einen Zeitraum von maximal 18 Monaten überschreiten
- Maßnahmen, die über Mietkauf oder Leasing finanziert werden
Eine aktuelle Liste des Fördermittelgebers finden sie hier.
Zuschusshöhe
Beim Digitalbonus Standard und Digitalbonus Plus beträgt der Zuschuss bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten.
Varianten des Digitalbonus und maximal möglicher Zuschuss
Digitalbonus Standard | Zuschuss von maximal 7.500 Euro |
Digitalbonus Plus (nur für besonders innovative Vorhaben) | Zuschuss von maximal 30.000 Euro |
Zu den Maßnahmen mit besonderem Innovationsgehalt können insbesondere Projekte mit folgenden Schwerpunkten zählen:
- Künstliche Intelligenz oder Intelligente Datenanalyse zur Verbesserung der betrieblichen Ergebnisse
- Intelligente Robotik, um betriebliche Abläufe zu optimieren und dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken
- Moderne Simulationsmethoden und digitale Zwillinge
Hinweis
Die Projekte können förderunschädlich begonnen werden, nachdem die zuständige Regierung dem Antragssteller die Zustimmung zum vorläufigen Maßnahmenbeginn elektronisch bestätigt hat. Damit ist allerdings noch nicht zugesichert, dass der Förderantrag tatsächlich bewilligt wird.
Um im Interesse aller Antragsteller einen kontinuierlichen Programmverlauf zu gewährleisten, wird pro Monat ein festes Kontingent an Anträgen festgelegt. Ist es ausgeschöpft, können Anträge wieder im Folgemonat gestellt werden. Der Start erfolgt jeweils um 10 Uhr am ersten Werktag des Monats, wobei ein Samstag nicht als Werktag gilt. Bereits begonnene Anträge können Sie bis zur endgültigen Absendung auf Ihrem Computer zwischenspeichern.
Weitere Hinweise finden Sie auf der Seite des Projektträgers.