Peteranderl: "Der Gesetzentwurf zielt auf Großunternehmen ab, trifft aber auch kleine und mittlere Betriebe des Handwerks"Bayerisches Handwerk zum "Lieferkettengesetz"
22. April 2021
Mit Blick auf die 1. Lesung des sog. „Lieferkettengesetzes“ im Bundestag befürchtet der Bayerische Handwerkstag (BHT) eine weitere praxisferne Regelung für Unternehmen mit Sitz in Deutschland. „Auch wenn das Lieferkettengesetz auf größere Unternehmen abzielt, ist damit zu rechnen, dass diese ihre Verpflichtungen auf alle Betriebe in ihrer Zuliefererkette – und damit auch auf das Handwerk – abwälzen werden. Damit wären unsere Betriebe weiterer Bürokratie und ungerechtfertigten Belastungen ausgesetzt“, betont BHT-Präsident Franz Xaver Peteranderl.
Der Bayerische Handwerkstag unterstützt grundsätzlich das Ziel, Sozial-, Arbeits- und Menschenrechtsstandards in der Lieferkette zu verbessern. „Entsprechende gesetzliche Vorhaben müssen jedoch die tatsächliche Leistungsfähigkeit und die begrenzten Einflussmöglichkeiten der Betriebe berücksichtigen und dürfen keine unrealistischen Anforderungen an die Nachverfolgung entlang der Lieferkette stellen“, sagt Peteranderl.
Um schädliche Folgen für kleine und mittlere Unternehmen zu vermeiden, müssen im weiteren Gesetzgebungsverfahren Erleichterungen geschaffen werden. Dazu muss eine gesetzliche Beschränkung der Verpflichtungen auf die erste Zulieferstufe sowie die Streichung der viel zu weitreichenden Regelungen zu den „mittelbaren Zulieferern“ erfolgen. Außerdem sollte der Umfang der einzuhaltenden Sorgfaltspflichten beschränkt werden, da sowohl Deutschland als auch die Europäischen Union bereits über ein hohes Schutzniveau an gesetzlichen Standards verfügen.
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