
Peteranderl: "Mitarbeiteranzahl als Kriterium für Abgrenzung zwischen Handwerk und Industrie ungeeignet"Bayerisches Handwerk zum Arbeitsschutzkontrollgesetz
31. Juli 2020
Der Bayerische Handwerkstag (BHT) begrüßt, dass das Fleischerhandwerk grundsätzlich von wesentlichen Verschärfungen des Arbeitsschutzkontrollgesetzes ausgenommen werden soll. „Eine handwerkstypische Arbeitsweise, die vergleichsweise geringe Anzahl von Beschäftigten sowie transparentere Organisationsstrukturen in unseren Unternehmen tragen positiv zum Arbeitsschutz bei“, betont BHT-Präsident Franz Xaver Peteranderl.
Allerdings kritisiert das bayerische Handwerk, dass die Mitarbeiterzahl als ausschlaggebendes Kriterium für die Abgrenzung zwischen Handwerk und Industrie dienen soll. „Wir halten dieses Kriterium für völlig ungeeignet. Viele handwerklich betriebene Fleischereien verfügen über mehrere Verkaufsfilialen und bieten Catering an. Dafür benötigen sie viele Servicekräfte. So kommen schnell 60-80 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zusammen. Damit würden zahlreiche unzweifelhaft handwerklich arbeitende Fleischereien der Industrie zugerechnet, weil sie den Richtwert von 49 Mitarbeitern überschreiten“, sagt der BHT-Präsident. Vielmehr könnte die Unterscheidung u.a. durch das sogenannte „Betriebsleiterprinzip“ erfolgen, wie es der Fleischerverband Bayern vorgeschlagen hat. Danach gehören diejenigen Unternehmen der Fleischwirtschaft zum Handwerk, bei denen der handwerkliche Betriebsleiter maßgeblichen Einfluss auf den Produktionsablauf hat. Der BHT regt an, im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens ggfs. noch weitere Abgrenzungskriterien zu prüfen – etwa das Ausmaß der Arbeitsteilung im Unternehmen sowie die Qualifikation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Peteranderl: „Dass die Politik in einer Zeit, wo viele Betriebe mit den wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise kämpfen, derart regulierend in den Markt eingreift, halten wir dagegen für grundfalsch.“
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