Peteranderl: "2G-Regel bei den körpernahen Dienstleistern endlich streichen"Bayerisches Handwerk fordert Corona-Lockerungen
4. Februar 2022
Der Bayerische Handwerkstag (BHT) unterstützt die von Ministerpräsident Dr. Markus Söder ins Spiel gebrachten Lockerungen der Corona-Maßnahmen. „Nachdem die 2G-Regel im Einzelhandel aufgehoben wurde, wäre es nur folgerichtig, diesen Schritt auch bei den körpernahen Dienstleistern des Handwerks zu gehen“, fordert BHT-Präsident Franz Xaver Peteranderl für die Betriebe im Freistaat. Friseur-, Kosmetik- und Fußpflegebetriebe sowie Nagelstudios unterliegen bislang noch der 2G-Regel. „Die Gewerke leiden seit Monaten unter starken Einschränkungen ihres Geschäftsbetriebs, obwohl sich die Zahl der Kundenbesuche gut über den Tag verteilen lässt. Es ist daher höchste Zeit, 2G auch in diesen Bereichen zu streichen“, betont Peteranderl. Der BHT fordert außerdem, die 10 m²-Regelung pro Kunde in den Salons aufzuheben und den bürokratischen Aufwand bei der Kontaktdatenerhebung zu begrenzen.
Die bislang lediglich ausgesetzte Hotspotregelung für Gebiete mit einer 7-Tage-Inzidenz über 1.000 sollte aus Sicht des bayerischen Handwerks ganz entfallen. Weiterhin fordert der BHT, die Regelungen für Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen im Freistaat einheitlich zu gestalten. Bislang gilt in den Bildungsstätten des Handwerks 2G, lediglich Meisterkurse und Überbetriebliche Lehrlingsunterweisungen (ÜLU) dürfen auch mit Testnachweis besucht werden. Der BHT-Präsident: „Die Sicherheits- und Hygienekonzepte in den Bildungseinrichtungen greifen. Es ist absolut vertretbar, sämtliche Kurse, die der Aus- und Weiterbildung im Handwerk dienen, nach 3G-Regeln stattfinden zu lassen.“
Ansprechpartner
Stabsstellenleiter, Pressesprecher
Telefon 089 5119-122
Fax 089 5119-129
Pressesprecher
Telefon 089 5119-120
Fax 089 5119-129