Bayerischer Energiepreis
Zielsetzung
Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie schreibt alle zwei Jahre gemeinsam mit dem Bayerischen Energie-Forum den Bayerischen Energiepreis aus.
Auch in diesem Jahr wird wieder der Bayerische Energiepreis verliehen. Er besteht aus einem Hauptpreis und jeweils zwei Preisen in den Kategorien: Erneuerbare Energien, Energienetze und Speichertechnologien, Energiekonzepte und Initiativen, Gebäude, Gebäudekonzepte und Anlagen und Prozesstechnik Produktentwicklungen. Insgesamt werden Preisgelder in Höhe von 30.000 Euro ausgelobt, davon erhält der Hauptpreisträger 10.000 Euro.
Er würdigt klein- und mittelständische Unternehmen mit herausragenden innovativen Leistungen auf dem Feld der rationalen Energienutzung, der erneuerbaren Energien und der neuen Energietechnologien.
Vergabekriterien
- praktische Anwendbarkeit, Marktpotential
- Energiegewinn bzw. -einsparung
- Wirtschaftlichkeit
- Demonstrationswert, Übertragbarkeit
- Wertschöpfung, Übertragbarkeit
- Schutzrechtslage (Patentstatus, Lizenzen)
Bewerbung
Unternehmen müssen sich in einem Online-Verfahren bewerben und dabei eine nominierungsberechtigte Stelle angeben, die sie für den Energiepreis vorschlägt. Nominierungsberechtigt für kleine und mittlere Unternehmen (KMUs) sowie das Handwerk ist u. a. der Bayerische Handwerkstag (BHT), von dem Sie nähere Informationen zum Verfahren erhalten.
Weitere Informationen und die online Bewerbungsunterlagen
finden Sie unter: www.bayerischer-energiepreis.de