Änderung des Gebührenverzeichnisses der Handwerkskammer für München und Oberbayern

Die Vollversammlung beschließt, das Gebührenverzeichnis der Handwerkskammer für München und Oberbayern wie folgt zu ändern:

Gebührenverzeichnis:

A II Berufliche Bildung (Verwaltungsgebühren)
Der bisherige Gebührentatbestand unter Ziffer 6. „Bescheid über den Antrag auf Anerkennung von Berufsqualifikationen von Spätaussiedlern und ähnlichen Gruppen 50,00 Euro„ wird wie folgt geändert:

6. Bescheid über den Antrag auf Anerkennung von Berufsqualifikationen

6.1Bescheid über den Antrag auf Anerkennung von Prüfungen oder Befähigungsnachweisen von Spätaussiedlern nach dem Bundesvertriebenengesetz50,00 Euro

6.2Bescheid über die Gleichwertigkeitsfeststellung ausländischer Ausbildungsnachweise nach § 40a HwO in Verbindung mit dem Gesetz über die Feststellung der Gleichwertigkeit von Berufsqualifikationen (Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz – BQFG)100,00 bis 600,00 Euro

6.3Bescheid über die Gleichwertigkeitsfeststellung ausländischer Ausbildungsnachweise nach § 50b HwO in Verbindung mit dem Gesetz über die Feststellung der Gleichwertigkeit von Berufsqualifikationen (Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz – BQFG) 100,00 bis 600,00 Euro

6.4Für sonstige geeignete Verfahren, Eignungsprüfungen und Kompetenzfeststellungen nach dem Gesetz über die Feststellung der Gleichwertigkeit von Berufsqualifikationen (Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz – BQFG) sowie der Handwerksordnung (HWO) gelten die Vorschriften nach Buchstabe A Ziffer I. 4. entsprechend.

6.5Für Anpassungslehrgänge bzw. Nachqualifizierungen gelten die Vorschriften nach Buchstabe C entsprechend.

Mit Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie vom 29.11.2011, Nr. H – 4400d/286/8 wurde dieser Beschluss rechtsaufsichtlich genehmigt. Er tritt am Tage seiner Veröffentlichung in der Deutschen Handwerks Zeitung, Ausgabe Nr. 24 vom 16.12.2011 in Kraft.