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BürokratieabbauStatistikpflichten reduzieren und handwerksfreundlich ausgestalten

26. September 2024 - Statement von Präsident Peteranderl

„Zahlen sind notwendig - aber der Aufwand, den vor allem Handwerksbetriebe mit vielen statistischen Erhebungen treiben müssen, ist es nicht. Das muss einfacher gehen“, sagte der Präsident der Handwerkskammer für München und Oberbayern Franz Xaver Peteranderl.

Statistikpflichten zählen in vielen Handwerksbetrieben zu den großen Ärgernissen. Das Vorhaben der Bayerischen Staatsregierung, ein Statistikmoratorium einzuführen und unnötige Landesstatistiken zu streichen, ist deshalb grundsätzlich positiv zu bewerten.

Allerdings gibt es nach Auskunft des Bayerischen Landesamtes für Statistik unter den 361 Statistiken, die dieses zurzeit durchführt, 244 Bundesstatistiken, jedoch nur 15 Landesstatistiken. Eine notwendige spürbare Entlastung des Handwerks ist in diesem Bereich damit nicht zu erwarten.

Die genannten Zahlen zeigen jedoch, wo nach Ansicht des Handwerks die Hebel beim Bürokratieabbau im Statistikbereich angesetzt werden müssen, nämlich bei den Bundesstatistiken und darüber hinaus auch bei den Statistiken, die auf EU-Vorgaben zurückgehen.

Das bayerische Handwerk fordert, dass bei der Erhebung statistischer Daten verstärkt folgende Sorgfaltspflichten beachtet werden:

  • Bereits vorhandene Verwaltungsdaten sind auf jeden Fall vordringlich zu nutzen, bevor Befragungen durchgeführt werden. Datenschutzbestimmungen bzw. -bedenken dürfen einem sinnvollen Austausch zwischen Behörden nicht im Wege stehen. Zudem sollte die Einführung einer bundesweit einheitlichen Wirtschaftsnummer vorangebracht werden. Mithilfe einer einheitlichen Unternehmens-ID lassen sich Mehrfacherhebungen besser vermeiden.
  • Die Befragungen sind so kurz und einfach wie möglich zu gestalten und auf wirklich notwendige Daten zu beschränken.
  • Der Adressatenkreis von Befragungen ist regelmäßig auszutauschen, um länger andauernde Belastungen derselben Unternehmen zu vermeiden.
  • Vor allem bei kleinen und mittleren Unternehmen ist zu vermeiden, dass ein Unternehmen gleichzeitig zu mehreren Befragungen verpflichtet wird, um die hierdurch aufsummierte Belastung zu verhindern.
  • Grundsätzlich muss bei jeder Statistikpflicht regelmäßig evaluiert werden, ob sie überhaupt noch notwendig ist und wenn ja, ob der Umfang noch sinnvoll ist. Obsolete Befragungen bzw. Befragungsteile sind einzustellen.

Die Bayerische Staatsregierung sollte sich deshalb auf Bundes- und EU-Ebene dafür einsetzen, dass dort diese Grundsätze und die in Bayern schon als richtig erkannten Maßnahmen ebenfalls berücksichtigt und angewandt werden, damit eine wirklich spürbare Entlastung bei den Statistikpflichten erreicht werden kann.



 

Robert Fleschütz

Abteilungsleiter Wirtschaftspolitik und Statistik

Telefon 089 5119-117

Fax 089 5119-305

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