Peteranderl: "Festsetzung ist Aufgabe der Tarifpartner"Bayerisches Handwerk zur Mindestausbildungsvergütung
14. Mai 2019
Der Bayerische Handwerkstag (BHT) kritisiert die zum 1. Januar 2020 geplante gesetzliche Mindestausbildungsvergütung als Eingriff in die Tarifautonomie. „Es ist Aufgabe der Tarifpartner - Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften - diese Vergütungen zu vereinbaren. Sie können am besten die Besonderheiten in unterschiedlichen Branchen oder Regionen berücksichtigen“, kommentiert BHT-Präsident Franz Xaver Peteranderl.
Besonders kritisch sieht das bayerische Handwerk die ebenfalls geplanten gesetzlichen Aufschläge, mit denen die Basiswerte der Mindestvergütung im zweiten Lehrjahr um 18, im dritten Lehrjahr um 35 und im vierten Lehrjahr um 40 Prozent steigen sollen. „Diese künftigen Erhöhungen würden völlig losgelöst von der allgemeinen Konjunktur- und Einkommensentwicklung erfolgen. Das wird insbesondere unsere kleinen Handwerksbetriebe deutlich belasten.“ Eine staatlich festgesetzte Mindestausbildungsvergütung helfe nicht dabei, mehr junge Leute für das Handwerk zu gewinnen, so der BHT-Präsident: „Schließlich gibt es keinen erkennbaren Zusammenhang zwischen der Vergütung in den jeweiligen Branchen und der Zahl an unbesetzten Ausbildungsplätzen.“
Die meisten Lehrlinge im bayerischen Handwerk erhalten derzeit eine Ausbildungsvergütung, die über den 515,- Euro pro Monat liegt, die ab Januar 2020 gelten soll. Peteranderl stellt klar: „Die Ausbildungsvergütung ist kein Gehalt, sondern eine Unterstützung zum Lebensunterhalt. Auszubildende haben keine Leistungspflichten wie normale Arbeitnehmer. Deshalb wird die Vergütung z.B. auch für die Zeit gezahlt, in der die Azubis in der Berufsschule sind.“
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